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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

Auf alle geschlossene Verträge/Auftragsbestätigungen zwischen der SKY EVENT Veranstaltungstechnik (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber), finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.


 

§ 2. Angebote / Verträge / Buchungen

Unsere Angebote sind freibleibend & haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Vertrag / Buchung kommt zustande durch Annahme eines Angebotes in schriftlicher Form per Post oder Mail, schriftlicher Vertrag & eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übersendet wird. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden und können innerhalb von 14 Tagen von der Event Firma nachgebessert werden.


 

§ 3. Rücktritt vom Vertrag / Auftragsstornierung

Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrag durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet: Rücktritt / Stornierung bis


 

45 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Gage Rücktritt / Stornierung

30 Tage vor der Veranstaltung: 60% der vereinbarten Gage Rücktritt / Stornierung

15 Tage vor der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gage Rücktritt / Stornierung

10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage Rücktritt / Stornierung


 

Ausnahmen:

Sollte die SKY EVENT Veranstaltungstechnik durch Absage einer Veranstaltung durch den Auftraggeber/Kunden zu einem anderen Auftrag/Termin kommen/vereinbaren, dann werden in diesem Falle die Stornokosten gesondert geregelt.

 

Rücktritt Event Firma vom Vertrag:

Kommt die SKY EVENT Veranstaltungstechnik infolge einer Krankheit etc. seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, so hat die Event Firma dem Auftraggeber ein schriftliches ärztliches Attest zu übersenden/vorzulegen.Die SKY EVENT Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, in Folge von technischen Ausfällen, Krankheit, Unfall oder bei höherer Gewalt ohne Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe/Regress durch den Auftraggeber vom Vertrag zurück zu treten.
Bei einem Rücktritt wird durch den Event Dienstleister ein gleichwertiger Ersatz zu den gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.


 

§ 4 Preise / Zahlungen / Gage

Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, in der Regel handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gestzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen/Gagen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an die SKY EVENT Veranstaltungstechnik unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu leisten. Zahlungen /Gagen sind nach Rechnungserstellung innerhalb der angegebenen Frist oder Bar am Tag vor beginn der Veranstaltung zu entrichten.


§ 5 GEMA / Lizenzgebühren

Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter /Auftraggeber verantwortlich (Nur bei Öffentlichen Veranstaltungen nötig).


 

§ 6 Haftung

Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch die SKY EVENT Veranstaltungstechnik verursacht wurde.

Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von der SKY EVENT Veranstaltungstechnik die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden.

Kann die SKY EVENT Veranstaltungstechnik die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall / Stromschwankungen beim Veranstalter/Auftraggeber usw. nicht erbringen, so hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, sowie kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung/Gage und keinen Anspruch Schadensersatz.


 

§ 7 Leistungserbringung durch Discjockey / Event Firma

Die gesamte Leistungserbringung durch die DJ CREW 90 MILES | SKY EVEN Firma umfasst die Anlieferung und den Aufbau des vereinbarten/gebuchten Equipment, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Abtransport des Equipment. Der Aufbau und Abtransport findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Sollte der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.


 

§ 8 Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von der SKY EVENT Veranstaltungstechnik nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.

Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand.

Mit der Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail, geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftragnehmer einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer ein. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Landkreis Hameln/Pyrmont


 

§ 9 Feiertagsregelungen, Bezahlungen

Grundsätzlich wird die Gage der SKY EVENT Veranstaltungstechnik im voraus per Überweisung gezahlt oder vor beginn der Veranstaltung, falls allerdings die Buchung des Event Dienstleisters auf einen Feiertag fällt so kann sich der Dienstleister vorbehalten auf die Reguläre Gage eine Feiertagspauschale in Höhe von 20% zu berechnen.

 

§ 10 Open-End Pauschale / Offizielles Ende

Da die SKY EVENT Veranstaltungstechnik eine Open-End Pauschale anbietet, gilt diese nur für den Zeitraum solange sich nicht weniger als 10% der geladenen Gäste auf der Veranstaltung aufhalten, sollte dieses nicht der Fall sein und der Veranstalter wünscht dennoch eine Verlängerung wird dieses mit 85,00€ Pauschal berechnet.

Bei Veranstaltungen mit Offiziellen Ende bietet die SKY EVENT Veranstaltungstechnik gestaffelte Verträge an welche entweder mit 4std./6std./8std. Gebucht werden können. Sollte das Gebuchte Paket jedoch nicht ausreichen berechnet die SKY EVENT Veranstaltungstechnik für jede weitere angefangene Stunde 55,00€.


 

§11 Vermietung von Event Technik

Bei einer Buchung von Technischen Equipment bei der SKY EVENT Veranstaltungstechnik erhält der Auftraggeber das gewünschte Paket zu den aktuellen Konditionen. Für die Bereitstellung behält sich der Dienstleister das recht vor, eine Sicherheitskaution vom Auftraggeber zu verlangen welche nach Veranstaltung wieder ausgezahlt wird.


 

§ 12 Fotoservice

Der Fotoservice welcher über die SKY EVENT Veranstaltungstechnik gebucht werden kann, wird in der Regel mit Personal aus der Event-Firma gestellt, kann allerdings bei Überbuchungen auch an Drittanbieter / Partneragenturen weitergeleitet werden zu den bereits verhandelten Konditionen. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Firmeninterner Abwicklung über eine Gesamtrechnung. Es gelten die in der AGB´s angegeben Regelungen der SKY EVENT Veranstaltungstechnik


 

§ 14 Datenschutzverordnung (Stand 05.2018)

Aufgrund der Auffrischung der (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass ohne das Einverständnis von Personen Fotografische oder Video Materialien nicht veröffentlicht oder die Person darauf unkenntlich gemacht werden muss. Daher gilt bei uns folgende Regelung:

„Bei einer Veranstaltung mit Fotografischer Aufzeichnung müssen ihre Gäste von ihnen sowie von uns darauf hingewiesen werden , dass einige Fotos für Werbezwecke genutzt werden können soweit diese auch Verwendbar sind.“

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